Villa für Denkmalschutz vorgesehen

Husumer Nachrichten v. 04.08.2015

 

Interessengemeinschaft Baupflege möchte Abriss des Hauses Großstraße 19 verhindern und bekommt Unterstützung aus Kiel

HUSUM

Die Interessengemeinschaft (IG) Baupflege Nordfriesland und Dithmarschen hat Einspruch gegen den Bebauungsplan 85 der Stadt Husum erhoben. Es geht um den geplanten Neubau des Shopping-Centers auf dem Gelände des Husumer Kaufhauses und im Besonderen um den vorgesehenen Abriss der „Villa Fabelhaft“ in der Großstraße 19. In der Begründung weist die IG Baupflege auf die gründerzeitliche Prägung des Straßenzuges im Bereich Großstraße, Markt und Norderstraße hin. „Zusammen mit den wenigen erhaltenen älteren Gebäuden sind die zahlreichen, zwischen etwa 1870 und 1907 entstandenen Bauten mit ihren reich ornamentierten, oft auch plastisch modellierten Straßenfronten und sichtbaren Brandmauern für das Stadtbild in der Innenstadt bestimmend.“

 

Mit dieser Auffassung stehen die ehrenamtlichen Bewahrer historischer Bauten nicht allein da, sondern haben auch die Profis an ihrer Seite. Auf Anfrage unserer Zeitung hieß es aus dem Landesamt für Denkmalpflege (Kiel), dass das Gebäude als Denkmal innerhalb des Ensembles Großstraße 19 bis 27 vorgesehen ist. Aufgrund der Kritik der IG Baupflege hatte auch die Stadtverwaltung die Denkmalpfleger um eine Stellungnahme gebeten, aber bisher keine Antwort erhalten. Nach der „alten Liste“ sei die Villa kein Denkmal – „bei unseren Planungen sind wir weiter davon ausgegangen“, erklärte Jürgen Scheil, Leiter von Bauaufsicht und Planung. Nun muss im Rathaus wohl neu nachgedacht werden. Seit 2014 hat Schleswig-Holstein ein neues Denkmalschutzgesetz, durch das es nur noch einen Denkmal-Typ (bisher zwei) gibt.

Bei dem zum Abbruch vorgesehenen Wohn- und Geschäftshaus in der Großstraße 19 – die „Villa Fabelhaft“, vormals Uhrmacher Petersen –, handelt es sich um ein typisches Beispiel dieser Stilphase, sind sich die Mitglieder der Interessengemeinschaft einig. Aus städtebaulicher Sicht spielt für sie das Gebäude im Straßenverlauf eine wichtige Rolle: Zusammen mit dem ebenfalls gründerzeitlichen Gebäude der Commerzbank (Großstraße 13) rahme es das breit gelagerte, kaum gegliederte Volumen des ehemaligen Hertie-Kaufhauses ein und mildere dieses zugleich. „Die östliche Brandmauer mit der charakteristischen Reklame-Aufschrift bildet zudem seit Generationen den originellen, aus dem Stadtbild nicht wegzudenkenden Hintergrund für die benachbarte Schwan-Apotheke.“

Der geplante Abbruch der Großstraße 19 zugunsten des Shopping-Centers zöge nicht nur eine weitere Verarmung des Husumer Stadtbildes nach sich, sondern auch einen nicht wieder gut zu machenden „Verlust der Maßstäblichkeit“ auf der Nordseite der Großstraße. Berücksichtigt werden sollte auch, dass es sich bei diesem Gebäude um ein Werk des Husumer Bauunternehmers und Baumeisters Christian Struve handelt, mahnen die Bauexperten. Von Struve, einem der wichtigsten Akteure der damaligen Zeit, stammen zwei repräsentative Husumer Großbauten: das Postamt in der Großstraße und das Gebäude des heutigen Schifffahrtsmuseums.

Husum hat vor wenigen Jahren eine Bestandsaufnahme der innerstädtischen Bebauung veranlasst, die Politik und Verwaltung bei ihrer Entscheidung über die Bewahrung von Gebäuden eine Orientierung bieten sollte, erinnert die IG. Diese Bestandsaufnahme liege vor. „Man muss sich ihrer nur bedienen“, heißt es in dem Schreiben abschließend.

Ein einzelner Bürger, der ebenfalls die Argumentation der Baupfleger teilt, hat sich mit einem Einspruch an die Untere Denkmalschutzbehörde in der Kreisverwaltung Nordfriesland gewandt. In seinem Brief verweist er auch auf Folgendes: „Die Einfügung erhaltenswerter Bausubstanz in Neubauten ist heute gängige Praxis.“ Der Schobüller moniert in diesem Zusammenhang, dass in der Storm-Stadt „allzu leichtfertig“ Ortsbild prägende Gebäude dem Abriss anheimgegeben werden. Als jüngste Beispiele nennt er das Verschwinden der historischen Speisewirtschaft in der Kleikuhle – „zusammen mit Dragseths Gasthof die letzten steinernen Zeugen der einst lebhaften Kneipenkultur während der Viehhandels-Epoche“ – und eines zu einem Ensemble norddeutscher Heimatschutz-Architektur gehörenden Gebäudes in der Herzog-Adolf-Straße. Abgewehrt worden ist nach seinen Worten nur durch das Engagement zahlreicher Bürger der Abriss eines inzwischen unter Denkmalschutz stehenden Verkaufspavillons unterhalb von St. Marien sowie der Verkauf des Alten Rathauses.

„Wir sind jetzt in der Phase der frühzeitigen Beteiligung“, erklärte Jürgen Scheil auf unsere Anfrage zum allgemeinen Prozedere. Er hob hervor, dass „normalerweise“ nur zu einem öffentlichen Informationstermin seitens der Stadt eingeladen werde. Da dieses Projekt aber „viel zu wichtig“ sei, hätte der Plan den ganzen Juli im Rathaus ausgehangen; nach seinen Angaben haben zahlreiche Bürger diese frühzeitige Beteiligung genutzt und Anmerkungen eingebracht. Scheil: „Wie damit umgegangen wird, muss die Politik entscheiden.“ Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes ist zum Jahresende vorgesehen. Und: Ein Widerspruch sei erst möglich, wenn der Plan Rechtskraft erlangt habe.
o/sis

 

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