Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau

Nach einer ersten Informationsveranstaltung der Firma Gekom (Gesellschaft für Kommunalberatung

und -entwicklung) am 5.11.2014 zu den unterschiedlichen Arten der Erhebung der Erschließungs-

beiträge bei Straßenausbau erfolgte am 4.3.2015 im Rahmen der 2. Bauausschusssitzung eine erneute

Behandlung des Themas anhand eines Fragenkataloges, den einige Fraktionen (CDU, WGH und

Grüne) vorher eingereicht hatten.

Bisher werden Straßenausbaubeiträge den Grunstückseigentümern an den beteiligten Grundstücken

anteilig in Rechnung gestellt. Dies führt zu teilweise hohen Belastungen der einzelnen Anlieger (s. 

Schückingstraße).

Als Alternative zu dem bisher angewandten System sind die "Wiederkehrenden Beiträge" zu sehen,

Sie stellen eine Art "Straßenbenutzungsgebühr" dar, um die Beitragsbelastung für den Einzelnen

erträglicher zu gestalten. Es werden Abrechnungsgebiete innerhalb der Stadt gebildet und die

Ausbaukosten werden auf alle Grundstücke innerhalb eines solchen Abrechnungsgebietes umgelegt.

Immer, wenn eine Straße in einem solchen Gebiet ausgebaut werden muss, fallen Erschließungsbei-

träge an.

Die Diskussion mit den Bürgern würde nach einer eventuellen Einführung des neuen Systems unter

umgehrten Vorzeichen stattfinden:

Während beim alten Verfahren möglichst lange mit einem Ausbau gewartet werden solle, würde das

neue System eher zu der Forderung an die Stadtverwaltung führen, die 'eigene' Straße auch noch

zeitnah in Angriff zu nehmen. Dies führt sicherlich auf die Dauer auch zu einem besseren

Straßenzustand.

Nun ist es die Aufgabe der Politik, zu entscheiden.

 

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