Nach einer ersten Informationsveranstaltung der Firma Gekom (Gesellschaft für Kommunalberatung
und -entwicklung) am 5.11.2014 zu den unterschiedlichen Arten der Erhebung der Erschließungs-
beiträge bei Straßenausbau erfolgte am 4.3.2015 im Rahmen der 2. Bauausschusssitzung eine erneute
Behandlung des Themas anhand eines Fragenkataloges, den einige Fraktionen (CDU, WGH und
Grüne) vorher eingereicht hatten.
Bisher werden Straßenausbaubeiträge den Grunstückseigentümern an den beteiligten Grundstücken
anteilig in Rechnung gestellt. Dies führt zu teilweise hohen Belastungen der einzelnen Anlieger (s.
Schückingstraße).
Als Alternative zu dem bisher angewandten System sind die "Wiederkehrenden Beiträge" zu sehen,
Sie stellen eine Art "Straßenbenutzungsgebühr" dar, um die Beitragsbelastung für den Einzelnen
erträglicher zu gestalten. Es werden Abrechnungsgebiete innerhalb der Stadt gebildet und die
Ausbaukosten werden auf alle Grundstücke innerhalb eines solchen Abrechnungsgebietes umgelegt.
Immer, wenn eine Straße in einem solchen Gebiet ausgebaut werden muss, fallen Erschließungsbei-
träge an.
Die Diskussion mit den Bürgern würde nach einer eventuellen Einführung des neuen Systems unter
umgehrten Vorzeichen stattfinden:
Während beim alten Verfahren möglichst lange mit einem Ausbau gewartet werden solle, würde das
neue System eher zu der Forderung an die Stadtverwaltung führen, die 'eigene' Straße auch noch
zeitnah in Angriff zu nehmen. Dies führt sicherlich auf die Dauer auch zu einem besseren
Straßenzustand.
Nun ist es die Aufgabe der Politik, zu entscheiden.