Poggenburgstraße

Poggenburgstraße

Das Problem Poggenburgstraße

Leider auch ein Dauerbrenner, viele Ideen, viel Diskussion aber kein Fortschritt!

Dabei wäre man fast geneigt zu sagen "Jede Aktivität wäre besser als der jetzige Zustand". Die Ausgangssituation ist kompliziert, da Grundrechte und Überwegungsrechte zu beachten sind. Grundsätzlich wurde das Gesundheitsamt des Kreises mit in die Überlegungen einbezogen. Inzwischen hat aber auch der Kreis Probleme sein Gesundheitsamt neu unterzubringen.

Vor einiger Zeit hat die WGH folgende Position bezogen:

Rödemis weiterhin ohne ausreichende Nahversorgung/Einkaufsmöglichkeiten

 

Die Wählergemeinschaft (WGH) hatte beantragt, im Bebauungsplan für die Poggenburgstraße Einzelhandel im Sinne einer Nahversorgung zu ermöglichen. Dies wurde im Umwelt- und Planungsausschuss mit Mehrheit abgelehnt. Für die Bewohner im Stadtteil Rödemis und im Umfeld der Poggenburgstraße soll es also auch in Zukunft keine Möglichkeit geben, im Nahbereich für den täglichen Bedarf einzukaufen.

Für die Mehrheit der politischen Vertreter ist die Aussage der Gutachter wichtiger als das Anliegen der betroffenen Menschen. Da das Verfahren für den

 

Bebauungsplan einige Zeit dauern wird, besteht die berechtigte Hoffnung, dass die Proteste und die bis jetzt gesammelten 1533 Unterschriften die Verantwortlichen bewegen werden, ihre Haltung zu ändern.

Die WGH wird sich bei den laufenden Beratungen weiterhin dafür einsetzen, dass im Bebauungsplan Nahversorgung in angemessener Größe erlaubt wird.


Im folgenden Auszüge aus dem Antrag der WGH und aus dem Protokoll des Umwelt- und Planungsausschusses.

WGH Antrag vom 12. Mai 2009

Für das Gebiet Poggenburgstraße, Herzog-Adolf-Straße, Untere Mühlenau und der Straße Damm wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

In diesem Gebiet soll Wohnen, Arbeiten (Dienstleistung) und Einzelhandel im Sinne einer Nahversorgung möglich sein.

Begründung:

Am 25.03.2009 wurden im UPLA zwei Konzepte für das oben genannte Gelände vorgestellt. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile hält die WGH das Konzept (Paulsen-Biastoch) für geeignet und realisierbar. Auch die komplizierten Besitzverhältnisse scheinen gelöst zu sein, um den seit Jahren bestehenden städtebaulichen Missstand zu beseitigen. Gleichzeitig bleibt in diesem Konzept der Parkplatz Danckwerthstraße erhalten. Die Umsetzungsmöglichkeit wird zurzeit jedoch durch das Einzelhandelsentwicklungskonzept eingeschränkt. Über dessen Anpassung/Änderung muss im Sinne einer schnellen Lösung beraten/entschieden werden.

Dazu die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses vom 07. Juni 2009:

TOP 2

Bebauungsplan Nr. 60, Poggenburgstraße

hier: Antrag der WGH Fraktion

Herr Hartwigsen erläutert den Antrag der WGH. Anschließend stellt Herr Ilgen für die SPD-Fraktion einen Gegenantrag,

für den B-Plan Nr. 60, Poggenburgstraße, eine Wohnnutzung mit Dienstleistung ohne Einzelhandel auszuweisen. Die Planung soll ohne eine Einbeziehung des Parkplatzes an der Dankwertstraße erfolgen.

In einer anschließenden Diskussion werden die Argumente für und wider Einzelhandel in dem Bebauungsplangebiet Nr. 60 ausgetauscht. Für Einzelhandel spräche eine bessere Versorgungssituation für den Stadtteil Rödemis und die Fischersiedlung. Dagegen spricht, dass ein Supermarkt als Shop in Shopsystem, wie er geplant ist, zu einer Kaufkraftumverteilung führen würde. Dies würde zu einer Schwächung des Skymarktes in der Großstraße sowie des kleinen Nahversorgers in Rödemis führen. Durch einen Einzelhandel in dieser Größenordnung entsteht

auch ein großes Verkehrsaufkommen, welches die attraktive Wohnlage erheblich beeinträchtigt. Im Verlauf der Diskussion stellt Herr Hofeditz den Antrag, die Entscheidung zu vertagen, bis Klarheit über die Entwicklung in der Innenstadt bezüglich Hertie besteht. Herr Schmidt-Knäbel lässt zunächst über den Antrag von Herrn Hofeditz abstimmen. Dieser wird mit einer Ja- und acht Nein- Stimmen abgelehnt.

Anschließend lässt Herr Schmidt-Knäbel über den Antrag von Herrn Ilgen (SPD) abstimmen. Dieser lautet wie folgt:

Für den Bebauungsplan Nr. 60, Poggenburgstraße, wird im mittleren Bereich, zwischen der Mühlenau und rückwärtigem Bereich Poggenburgstraße wie in der Sitzung am 04. Februar 2009 dargestellt, Wohnnutzung mit Büro und Dienstleistung ausgewiesen, ohne Einzelhandel.

Dem Antrag wird bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung mit Mehrheit zugestimmt. Damit ist der Antrag der WGH-Fraktion abgelehnt.

Über die weitere Entwicklung werden wir weiter berichten.

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