Allein der Tagesordnungspunkt "Durchführung eines Bürgerentscheid .. zu einer Bebauung im Dockkoog" sorgte für ein großes Publikumsinteresse zur Sitzung des Stadverordnetenkollegiums am 31. März.
Vorsorglich hatten Wählergemeinschaft, SSW und Bündnis90/Die Grünen den Tagesordnungspunkt für die Sitzung beantragt.
Da die zwischenzeitlich durchgeführten Gespräche mit den anderen Fraktion erfolgreich waren und es nun Wunsch aller ist, sich Zeit zu nehmen und bis zum Oktober ein grundsätzliches Konzept zur Entwicklung des Dockkooges zu erarbeiten, konnte dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt werden.
Interessanterweise liegt inzwischen auch eine Stellungnahme des Innenministeriums vor, in der festgestellt wird, dass ein Bürgerentscheid zu dieser Fragestellung nicht zulässig ist.Das ist insbesondere deswegen bemerkenswert, da 1995 das Ministerium den Bürgerentscheid zum gleichen Sachverhalt zugelassen hatte.
Offen ist jetzt die Frage, wie zu diesem wichtigen Punkt der Bürger Einfluss nehmen kann. Sicher hat er die Möglichkeit Einwände zu einem ausgelegten F-Plan vorzubringen. Aber das ist nicht mit dem Recht zu Vergleichen, durch eine Abstimmung bindend mitzubestimmen!!